Zahnbehandlung unter Vollnarkose
Gesunde Zähne wie im Traum
- Ausführliche Beratung und Anamnese
- Kontrollierte Allgemeinanästhesie für chirurgische Eingriffe in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anästhesisten
Vollnarkose beim Zahnarzt, muss das wirklich sein?
Es gibt tatsächlich einige Entscheidungskriterien, die für eine Therapie unter Vollnarkose bei der Zahnbehandlung sprechen können. Allen voran die Angst vor dem Zahnarzt, insbesondere wenn sie so groß ist, dass die notwendigen Behandlungen als Konsequenz daraus nicht durchgeführt werden können. Ein weitaus seltenerer Grund ist ein ausgeprägter Würgereiz, der eine Behandlung innerhalb der Mundhöhle fast unmöglich macht. Auch Kinder kann eine ambulante Narkose vor einer frühen traumatischen Erfahrung beim Zahnarzt bewahren.
Wir werden mit Ihnen aber auch vor zeitintensiven Eingriffen oder vor größeren Operationen über eine Vollnarkose nachdenken, bei denen mit starkem Drücken oder als unangenehm empfundenen Geräuschen zu rechnen ist und für die eine lokale Betäubung nicht ausreicht. Das kann etwa beim Einbringen gleich mehrerer Implantate der Fall sein, bei einer Wurzelbehandlung oder der Entfernung der Weisheitszähne.
Die Vorteile einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose liegen dann nicht nur in darin, dass Sie als Patient von den Handgriffen nichts mitbekommen und keinen Schmerz empfinden, sondern dass in den meisten Fällen mehrere Behandlungstermine eingespart werden können, weil umfangreiche Eingriffe in nur einer Sitzung durchgeführt werden können.
Enge Abstimmung mit dem Anästhesisten
Heute handelt es sich bei der Vollnarkose dank moderner Narkosetechniken um ein äußerst sicheres Verfahren, das in unserer Kölner Zahnarztpraxis routinemäßig durchgeführt wird. Auch gibt es für die Narkosebehandlung kaum Altersbegrenzungen: Bei einem Kind kann sie ebenso gut zum Einsatz kommen wie bei einem Senior. Nichtsdestotrotz bedeutet jede Vollnarkose natürlich eine Belastung für den Organismus, das gesundheitliche Restrisiko hängt vor allem von Ihrem persönlichen Gesundheitszustand ab.
Aus diesem Grund arbeiten wir in solchen Behandlungsfällen eng mit unseren Partnern zusammen, der Gemeinschaftspraxis für Anästhesie von Dr. Rutsch & Partner.
Der Ablauf einer Behandlung unter Vollnarkose
Vor dem geplanten Eingriff klären wir Ihr individuelles Risiko im Gespräch mit dem Anästhesisten ab. Wir informieren Sie ausführlich über die Narkose, das Vorgehen, das verwendete Narkosemittel und beantworten Ihre Fragen. Im Rahmen dieses Gesprächs werden auch Ihr Gesundheitszustand, Ihre Krankengeschichte und Ihre Lebensgewohnheiten untersucht und besprochen, so dass alle wichtigen Risikofaktoren berücksichtigt werden. Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen erstellt der Anästhesist dann eine individuell auf Sie abgestimmte Dosierung.
Der Facharzt für Anästhesie leitet auch die Narkose und überwacht sie intensiv während der gesamten Behandlung. Diese erfolgt in der Regel ambulant, so dass Sie nach der Aufwachphase wieder nach Hause und schon nach 1 bis 2 Tagen Ihrem Alltag ohne Einschränkungen nachgehen können.
Die Risiken und Nebenwirkungen dieser schmerzfreien Behandlungsmethode sind bei gründlicher Beratung und Anamnese im Vorfeld äußerst gering und denen einer örtlichen Betäubung vergleichbar.
Die Kosten-Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse
Wie hoch die Kosten für eine Vollnarkose ausfallen, entscheidet der Umfang der Zahnbehandlung und die entsprechend erforderliche Dauer der Narkose. Wir beraten Sie deshalb vor der Zahnbehandlung ausführlich, welches Vorgehen wir für sinnvoll erachten und mit welchen Kosten bei einer Vollnarkose zu rechnen ist.
Ist die Vollnarkose aus medizinischer Sicht notwendig, übernimmt in der Regel auch die Krankenkasse die Kosten. Das ist etwa bei chirurgischen Eingriffen der Fall, für die eine örtliche Betäubung nicht ausreichen würde. Auch für Kinder unter zwölf Jahren springt die Krankenkasse ein, wenn eine Behandlungsbereitschaft fehlt und eine örtliche Betäubung deshalb unmöglich ist. Für attestierte Angstpatienten, Allergiker oder bei besonderen organischen Erkrankungen gilt dasselbe.
Bei einer Wunschnarkose handelt es sich um eine Privatleistung, die vom Patienten getragen werden muss.
Kontaktieren Sie in jedem Fall vor der Behandlung Ihre Krankenversicherung, ob privat oder gesetzlich, und lassen Sie sich die Durchführung unter Vollnarkose mit einer entsprechenden Kostenzusage bestätigen.